I-17 W 61/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-11-17, I-17 W 61/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-11-17, I-17 W 61/10
I-17 W 61/10Obergericht17.11.2010
Regest
Zur Anwendung des § 182 InsO bei Klagen auf Zahlung oder Feststellung von Ansprüchen gegen die Insolvenzmasse
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-17 W 61/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-11-17
Aktenzeichen: I-17 W 61/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:1117.I17W61.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Normen: § 182 InsO, § 3 ZPO
Leitsätze
Zur Anwendung des § 182 InsO bei Klagen auf Zahlung oder Feststellung von Ansprüchen gegen die Insolvenzmasse
Tenor
Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Einzelrichters der 1. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg vom 30. August 2010 in der Fassung des Nichtabhilfebeschlusses vom 18. Oktober 2010 aufgehoben.
Das Prozesskostenhilfeverfahren wird an das zuständige Amtsgericht Duisburg verwiesen.
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