I-18 U 85/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-11-17, I-18 U 85/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-11-17, I-18 U 85/10
I-18 U 85/10Obergericht17.11.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-18 U 85/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-11-17
Aktenzeichen: I-18 U 85/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:1117.I18U85.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Senat für Zivilsachen
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 16. April 2010 ver-
kündete Urteil der 9. Kammer für Handelssachen des Land-
gerichts D. (39 O 183/08) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheits-
leistung in Höhe von 110 % des nach dem Urteil vollstreck-
baren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der
Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils von
ihr zu vollstreckenden Betrages leistet.
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