IV-4 RBs 180/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-11-22, IV-4 RBs 180/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-11-22, IV-4 RBs 180/10
IV-4 RBs 180/10Obergericht22.11.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — IV-4 RBs 180/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-11-22
Aktenzeichen: IV-4 RBs 180/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:1122.IV4RBS180.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4.Strafsenat
Tenor
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. Die Sache wird gemäß § 80a Abs. 3 OWiG dem Senat in der Besetzung mit drei Richtern übertragen, weil es geboten ist, das Urteil zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung nachzuprüfen.
Die Rechtsbeschwerde wird mit der Maßgabe als unbegründet verwor-fen, dass das Bußgeld auf 170,- Euro reduziert wird.
Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens werden dem Beschwer-deführer auferlegt.
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