Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-11-24, VI-U (Kart) 16/10

VI-U (Kart) 16/10Obergericht24.11.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 16/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-11-24

Aktenzeichen: VI-U (Kart) 16/10

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:1124.VI.U.KART16.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kartellsenat

Tenor

I. Die Berufung der Klägerin gegen das am 04.06.2010 verkündete Urteil der 10. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln wird zurückgewiesen.

II. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

V. Der Streitwert für das Berufungsverfahren und die Beschwer der Klägerin wird auf 320.626,58 € festgesetzt.

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