VII-Verg 36/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-11-24, VII-Verg 36/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-11-24, VII-Verg 36/10
VII-Verg 36/10Obergericht24.11.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 36/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-11-24
Aktenzeichen: VII-Verg 36/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:1124.VII.VERG36.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 21. Juli 2010 (VK 1-64/10) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und des Verfahrens gemäß § 118 Abs. 1 S. 3 GWB einschließlich der notwendigen außergerichtlichen Aufwendungen der Antragsgegnerin trägt die Antragstellerin.
Der Streitwert wird auf bis zu 2 Mio. € festgesetzt.
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