Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-11-25, I-2 U 45/09

I-2 U 45/09Obergericht25.11.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 45/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-11-25

Aktenzeichen: I-2 U 45/09

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:1125.I2U45.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

I.

Die Berufung der Beklagten gegen das am 05.03.2009 verkündete Urteil der 4b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Az.: 4b O 190/08 – wird zurückgewiesen.

II.

Die Kosten der Berufung haben die Beklagten zu tragen.

III.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung der Klägerin wegen ihrer Kosten durch Sicherheitsleis-tung i.H.v. 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

IV.

Streitwert für das Berufungsverfahren: 400.000,- €

V.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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