Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-11-25, I-2 U 93/09

I-2 U 93/09Obergericht25.11.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 93/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-11-25

Aktenzeichen: I-2 U 93/09

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:1125.I2U93.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung wird das am 23.07.2009 verkündete Urteil der 4b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf abgeändert und die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung der Beklagten wegen ihrer Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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