I-8 U 57/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-11-25, I-8 U 57/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-11-25, I-8 U 57/10
I-8 U 57/10Obergericht25.11.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-8 U 57/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-11-25
Aktenzeichen: I-8 U 57/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:1125.I8U57.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 24.3.2010 verkündete
Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Kleve unter Zurückweisung
des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt
neu gefasst :
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt,
an die Klägerin 10.000 € Schmerzensgeld, weitere
631,50 € zum Ausgleich des materiellen Schadens
und außergerichtliche Rechtsanwaltskosten von 837,52 €
jeweils nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über
dem Basiszinssatz seit dem 4.7.2009 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 1/3 und die
Beklagten als Gesamtschuldner 2/3.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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