I-9 U 87/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-11-29, I-9 U 87/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-11-29, I-9 U 87/10
I-9 U 87/10Obergericht29.11.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-9 U 87/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-11-29
Aktenzeichen: I-9 U 87/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:1129.I9U87.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das Urteil der Einzelrichterin der 3. Zivil-kammer des Landgerichts Wuppertal vom 16.12.2009 wird zurückgewie-sen.
Die Kläger tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Kläger können die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des von ihnen zu vollstreckenden Betrages leisten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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