I-1 U 107/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-11-30, I-1 U 107/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-11-30, I-1 U 107/08
I-1 U 107/08Obergericht30.11.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-1 U 107/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-11-30
Aktenzeichen: I-1 U 107/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:1130.I1U107.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Tenor
Unter Zurückweisung der weitergehenden Rechtsmittel der Parteien wird das am 27.06.2008 verkündete Urteil des Einzelrichters der 15.Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an den Kläger 36.516,14 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten aus 26.516,14 € seit dem 24.07.2006 und aus 10.000 € seit dem 07.05.2010, abzüglich am 10.08.2008 gezahlter 6.036,39 €, zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagten im Falle der Reparatur gesamtschuldnerisch verpflichtet sind, die anfallende Umsatzsteuer dem Kläger zu erstatten.
Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, den Kläger von vorgerichtli-chen Kosten in Höhe von 539,50 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.07.2005 gegenüber Rechtsanwalt XXX aus XXX freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 7 % und die Beklagten gesamtschuldnerisch zu 93 %.
Das Urteil ist vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstre-ckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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