I-1 U 31/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-11-30, I-1 U 31/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-11-30, I-1 U 31/10
I-1 U 31/10Obergericht30.11.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-1 U 31/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-11-30
Aktenzeichen: I-1 U 31/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:1130.I1U31.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 23. Dezember 2009 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 4. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg abgeändert und insgesamt wie folgt neugefasst:
Die Klage ist dem Grunde nach gerechtfertigt.
Zur Entscheidung über die Höhe des Anspruchs wird die Sache an die Einzelrichterin der 4. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg zurückverwiesen.
Der Entscheidung über die Kosten des Rechtsstreits – einschließlich der im Berufungsrechtszug angefallenen Kosten – wird dem Landgericht übertragen.
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