Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-12-02, I-6 U 184/09

I-6 U 184/09Obergericht02.12.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-6 U 184/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-12-02

Aktenzeichen: I-6 U 184/09

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:1202.I6U184.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 26.11.2009 verkündete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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