I-20 U 170/09•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-12-07, I-20 U 170/09
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-12-07, I-20 U 170/09
I-20 U 170/09Obergericht07.12.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 170/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-12-07
Aktenzeichen: I-20 U 170/09
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:1207.I20U170.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 17. September 2009 verkündete Urteil der 7. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Klage als unzulässig abgewiesen wird.
Die Kosten der Berufung trägt die Klägerin.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin bleibt nachgelassen, eine Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil beitreibbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor Beginn der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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