I-20 U 18/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-12-07, I-20 U 18/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-12-07, I-20 U 18/10
I-20 U 18/10Obergericht07.12.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 18/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-12-07
Aktenzeichen: I-20 U 18/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:1207.I20U18.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 26. Januar 2010 ver-kündete Teilurteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstre-ckung der Beklagten wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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