I-24 U 141/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-12-07, I-24 U 141/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-12-07, I-24 U 141/10
I-24 U 141/10Obergericht07.12.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 141/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-12-07
Aktenzeichen: I-24 U 141/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:1207.I24U141.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
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Der Senat beabsichtigt, die Berufung gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzu-weisen. Dem Beklagten wird Gelegenheit gegeben, hierzu binnen zwei Wo-chen ab Zustellung dieses Beschlusses Stellung zu nehmen.
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Der für den 18. Januar 2011 geplante Senatstermin findet nicht statt.
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Der Antrag des Beklagten vom 15. September 2010 auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Berufungsrechtszug wird zurückgewiesen.
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