VI-3 Kart 227/09 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-12-08, VI-3 Kart 227/09 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-12-08, VI-3 Kart 227/09 (V)
VI-3 Kart 227/09 (V)Obergericht08.12.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-3 Kart 227/09 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-12-08
Aktenzeichen: VI-3 Kart 227/09 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:1208.VI3KART227.09V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kartellsenat
Tenor
Die Beschwerde der Betroffenen gegen den Beschluss der Beschlusskammer 8 der gegnerischen Bundesnetzagentur vom 23. März 2009 - BK 8–08/0925-11 - wird zurückgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der gegnerischen Bundesnetzagentur zu tragen.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf . . . festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.