III-1 Ws 303/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-12-09, III-1 Ws 303/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-12-09, III-1 Ws 303/10
III-1 Ws 303/10Obergericht09.12.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — III-1 Ws 303/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-12-09
Aktenzeichen: III-1 Ws 303/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:1209.III1WS303.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
Die Beschwerde des Bezirksrevisors gegen den Beschluss des Landgerichts Düsseldorf vom 5. November 2010 wird als unbegründet verworfen.
Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
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