III-3 Ws 430/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-12-09, III-3 Ws 430/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-12-09, III-3 Ws 430/10
III-3 Ws 430/10Obergericht09.12.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — III-3 Ws 430/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-12-09
Aktenzeichen: III-3 Ws 430/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:1209.III3WS430.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Strafsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Rechtsanwältin I. in B. wird dem Nebenkläger als Beistand bestellt.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die dem Nebenkläger in-soweit erwachsenen notwendigen Auslagen fallen der Staatskasse zur Last.
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