Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-12-09, III-3 Ws 430/10

III-3 Ws 430/10Obergericht09.12.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — III-3 Ws 430/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-12-09

Aktenzeichen: III-3 Ws 430/10

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:1209.III3WS430.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Strafsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Rechtsanwältin I. in B. wird dem Nebenkläger als Beistand bestellt.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die dem Nebenkläger in-soweit erwachsenen notwendigen Auslagen fallen der Staatskasse zur Last.

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