VI-Kart 6/09 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-12-15, VI-Kart 6/09 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-12-15, VI-Kart 6/09 (V)
VI-Kart 6/09 (V)Obergericht15.12.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-Kart 6/09 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-12-15
Aktenzeichen: VI-Kart 6/09 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:1215.VI.KART6.09V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Kartellsenat
Tenor
I.
Die Beschwerde der Beteiligten zu 1. gegen den Beschluss des Bundeskartellamtes vom 18. Juni 2009, Az.: B3-215/08, wird zurückgewiesen.
II.
Die Beteiligte zu 1. trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die dem Bundeskartellamt entstandenen notwendigen Auslagen.
III.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
IV.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf …. € festgesetzt.
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