Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-12-15, VI-W (Kart) 6/10

VI-W (Kart) 6/10Obergericht15.12.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-W (Kart) 6/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-12-15

Aktenzeichen: VI-W (Kart) 6/10

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:1215.VI.W.KART6.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Kartellsenat

Tenor

I. Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des

Landgerichts Wuppertal vom 08.03.2010 wird aus den zutreffenden

Gründen der angefochtenen Entscheidung zurückgewiesen.

II. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller. Außer-

gerichtliche Kosten werden nicht erstattet, § 127 Abs. 4 ZPO.

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