VI-W (Kart) 6/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-12-15, VI-W (Kart) 6/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-12-15, VI-W (Kart) 6/10
VI-W (Kart) 6/10Obergericht15.12.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-W (Kart) 6/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-12-15
Aktenzeichen: VI-W (Kart) 6/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:1215.VI.W.KART6.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Kartellsenat
Tenor
I. Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des
Landgerichts Wuppertal vom 08.03.2010 wird aus den zutreffenden
Gründen der angefochtenen Entscheidung zurückgewiesen.
II. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller. Außer-
gerichtliche Kosten werden nicht erstattet, § 127 Abs. 4 ZPO.
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