10 U 108/09•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-12-16, 10 U 108/09
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-12-16, 10 U 108/09
10 U 108/09Obergericht16.12.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 10 U 108/09 — Versäumnisurteil
Entscheidungsdatum: 2010-12-16
Aktenzeichen: 10 U 108/09
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:1216.10U108.09.00
Dokumenttyp: Versäumnisurteil
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 3. Juli 2009 verkündete Urteil der 6. Zivikammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichter – wird mit derMaßgabe zurückgewiesen, dass es zu Ziffer 2 des Urteilstenors heißen muss:
Der Beklagte wird verurteilt, die in den dem Schriftsatz vom 29.06.2007 beigefügten Lageplänen (Bl. 36 und 37 der Akte) markierten und von ihm genutzten Gewerbeflächen in der Liegenschaft A.-Platz 00 in 00000 B.-Stadt, und zwar 51 qm Ladenfläche im Erdgeschoss und 45 qm Nebenfläche im Untergeschoss, zu räumen und an die C.-AG in D.-Stadt, E.-Straße 00, vertreten durch ihre Vorstände F. und G., herauszugeben.
Die Kosten der Berufung trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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