I-12 U 142/09•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-12-16, I-12 U 142/09
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-12-16, I-12 U 142/09
I-12 U 142/09Obergericht16.12.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-12 U 142/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-12-16
Aktenzeichen: I-12 U 142/09
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:1216.I12U142.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 16.07.2009 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld teilweise abgeändert und die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 43.000 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.08.2004 zu zahlen.
Im übrigen verbleibt es bei der Klageabweisung.
Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin 1/5, die Be-klagte 4/5.
Die Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung der Klägerin gegen Sicherheitsleis-tung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.