Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-12-16, I-12 U 211/09

I-12 U 211/09Obergericht16.12.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-12 U 211/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-12-16

Aktenzeichen: I-12 U 211/09

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:1216.I12U211.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 13. November 2009 verkündete

Urteil des Einzelrichters der 8. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf

abgeändert und die Klage abgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Beklagten

durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des insgesamt aus dem Urteil zu

vollstreckenden Betrages abzuwenden, sofern nicht der Beklagte Sicherheit in

Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages geleistet hat.

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