I-12 U 211/09•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-12-16, I-12 U 211/09
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-12-16, I-12 U 211/09
I-12 U 211/09Obergericht16.12.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-12 U 211/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-12-16
Aktenzeichen: I-12 U 211/09
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:1216.I12U211.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 13. November 2009 verkündete
Urteil des Einzelrichters der 8. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf
abgeändert und die Klage abgewiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Beklagten
durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des insgesamt aus dem Urteil zu
vollstreckenden Betrages abzuwenden, sofern nicht der Beklagte Sicherheit in
Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages geleistet hat.
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