Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-12-16, I-2 U 89/09

I-2 U 89/09Obergericht16.12.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 89/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-12-16

Aktenzeichen: I-2 U 89/09

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:1216.I2U89.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

I.

Die Berufung der Beklagten zu 2) und 3) gegen das am 9. Juni 2009 verkündete Urteil der 4a Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

II.

Die Kosten des Berufungsverfahrens haben die Beklagten zu 2) und 3) zu tragen.

III.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagten zu 2) und 3) können die Zwangsvollstreckung der Klägerin wegen ihrer Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

IV.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.