I-6 U 191/09•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-12-16, I-6 U 191/09
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-12-16, I-6 U 191/09
I-6 U 191/09Obergericht16.12.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-6 U 191/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-12-16
Aktenzeichen: I-6 U 191/09
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:1216.I6U191.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 24. November 2009 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Düssel-dorf teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Be-trages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Be-trages leistet.
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