I-6 U 200/09•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-12-16, I-6 U 200/09
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-12-16, I-6 U 200/09
I-6 U 200/09Obergericht16.12.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-6 U 200/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-12-16
Aktenzeichen: I-6 U 200/09
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:1216.I6U200.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 24. November 2009 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Düssel-dorf teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangs-vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.