II-8 WF 282/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-12-20, II-8 WF 282/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-12-20, II-8 WF 282/10
II-8 WF 282/10Obergericht20.12.2010
Regest
Minderjährige Kinder des Annehmenden gehören in einem Verfahren zur Adoption weiterer minderjähriger Kinder nicht zu den Beteiligten im Sinne der §§ 7, 188 FamFG und können deshalb zur Wahrnehmung ihrer Anhörungsmöglichkeiten nach § 193 FamFG Verfahrenskostenhilfe nicht beanspruchen.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — II-8 WF 282/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-12-20
Aktenzeichen: II-8 WF 282/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:1220.II8WF282.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Senat für Familiensachen
Leitsätze
Minderjährige Kinder des Annehmenden gehören in einem Verfahren zur Adoption weiterer minderjähriger Kinder nicht zu den Beteiligten im Sinne der §§ 7, 188 FamFG und können deshalb zur Wahrnehmung ihrer Anhörungsmöglichkeiten nach § 193 FamFG Verfahrenskostenhilfe nicht beanspruchen.
Tenor
wird die sofortige Beschwerde der Kinder des Annehmenden zurückgewiesen.
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