Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-12-20, II-8 WF 282/10

II-8 WF 282/10Obergericht20.12.2010

Regest

Minderjährige Kinder des Annehmenden gehören in einem Verfahren zur Adoption weiterer minderjähriger Kinder nicht zu den Beteiligten im Sinne der §§ 7, 188 FamFG und können deshalb zur Wahrnehmung ihrer Anhörungsmöglichkeiten nach § 193 FamFG Verfahrenskostenhilfe nicht beanspruchen.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — II-8 WF 282/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-12-20

Aktenzeichen: II-8 WF 282/10

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:1220.II8WF282.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Senat für Familiensachen

Leitsätze

Minderjährige Kinder des Annehmenden gehören in einem Verfahren zur Adoption weiterer minderjähriger Kinder nicht zu den Beteiligten im Sinne der §§ 7, 188 FamFG und können deshalb zur Wahrnehmung ihrer Anhörungsmöglichkeiten nach § 193 FamFG Verfahrenskostenhilfe nicht beanspruchen.

Tenor

wird die sofortige Beschwerde der Kinder des Annehmenden zurückgewiesen.

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