III-1 Ws 271/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-12-20, III-1 Ws 271/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-12-20, III-1 Ws 271/10
III-1 Ws 271/10Obergericht20.12.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — III-1 Ws 271/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-12-20
Aktenzeichen: III-1 Ws 271/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:1220.III1WS271.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
Auf die Beschwerde des Bezirksrevisors wird der Beschluss des Landgerichts Düsseldorf vom 3. August 2010 (1 KLs 1/10) aufgehoben.
Die der Dolmetscherin A.-R. aus der Landeskasse zu zahlende Vergütung wird auf 0,00 € festgesetzt.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
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