I-1 U 112/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-12-21, I-1 U 112/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-12-21, I-1 U 112/10
I-1 U 112/10Obergericht21.12.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-1 U 112/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-12-21
Aktenzeichen: I-1 U 112/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:1221.I1U112.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Tenor
Unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wird das am 30.04.2010 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 11. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an den Kläger 6.443,46 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 5.781,46 € seit dem 11.02.2006 und aus 662 € seit dem 24.02.2006 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 36 % und die Beklagten gesamtschuldnerisch zu 64 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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