Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-12-21, I-1 U 112/10

I-1 U 112/10Obergericht21.12.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-1 U 112/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-12-21

Aktenzeichen: I-1 U 112/10

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:1221.I1U112.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilsenat

Tenor

Unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wird das am 30.04.2010 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 11. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an den Kläger 6.443,46 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 5.781,46 € seit dem 11.02.2006 und aus 662 € seit dem 24.02.2006 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 36 % und die Beklagten gesamtschuldnerisch zu 64 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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