I-20 U 59/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-12-21, I-20 U 59/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-12-21, I-20 U 59/10
I-20 U 59/10Obergericht21.12.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 59/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-12-21
Aktenzeichen: I-20 U 59/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:1221.I20U59.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Das am 24.03.2010 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird abgeändert. Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung der Beklagten wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des insgesamt zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte selbst vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckten Betrags leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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