Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-12-22, VI-W (Kart) 3/10

VI-W (Kart) 3/10Obergericht22.12.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-W (Kart) 3/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-12-22

Aktenzeichen: VI-W (Kart) 3/10

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:1222.VI.W.KART3.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Kartellsenat

Tenor

  1. Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Kostenfestsetzungs-beschluss des Landgerichts Dortmund – Rechtspflegerin - vom 30.12.2009 wird zurückgewiesen.

  2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Beklagten zu tragen.

  3. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 6336,65 € festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.