VI-W (Kart) 3/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-12-22, VI-W (Kart) 3/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-12-22, VI-W (Kart) 3/10
VI-W (Kart) 3/10Obergericht22.12.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-W (Kart) 3/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-12-22
Aktenzeichen: VI-W (Kart) 3/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:1222.VI.W.KART3.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Kartellsenat
Tenor
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Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Kostenfestsetzungs-beschluss des Landgerichts Dortmund – Rechtspflegerin - vom 30.12.2009 wird zurückgewiesen.
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Die Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Beklagten zu tragen.
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Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 6336,65 € festgesetzt.
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