Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-12-22, VI-2 U (Kart) 08/08

VI-2 U (Kart) 08/08Obergericht22.12.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-2 U (Kart) 08/08 — Schlussurteil

Entscheidungsdatum: 2010-12-22

Aktenzeichen: VI-2 U (Kart) 08/08

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:1222.VI2U.KART08.08.00

Dokumenttyp: Schlussurteil

Spruchkörper: 2. Kartellsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Dortmund vom 10. April 2008 wird auch insoweit zurückgewiesen, als über sie nicht durch Teilurteil des Senats vom 04. November 2009 entschieden worden ist.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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