VI-2 U (Kart) 08/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-12-22, VI-2 U (Kart) 08/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-12-22, VI-2 U (Kart) 08/08
VI-2 U (Kart) 08/08Obergericht22.12.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-2 U (Kart) 08/08 — Schlussurteil
Entscheidungsdatum: 2010-12-22
Aktenzeichen: VI-2 U (Kart) 08/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:1222.VI2U.KART08.08.00
Dokumenttyp: Schlussurteil
Spruchkörper: 2. Kartellsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Dortmund vom 10. April 2008 wird auch insoweit zurückgewiesen, als über sie nicht durch Teilurteil des Senats vom 04. November 2009 entschieden worden ist.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.