Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-12-22, VII-Verg 41/10

VII-Verg 41/10Obergericht22.12.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 41/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-12-22

Aktenzeichen: VII-Verg 41/10

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:1222.VII.VERG41.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Detmold vom 08. März 2010 (VK.2-07/10) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Aufwendungen der Antragsgegnerin trägt die Antragstellerin.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 87.000,00 € festgesetzt

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