VII-Verg 41/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-12-22, VII-Verg 41/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-12-22, VII-Verg 41/10
VII-Verg 41/10Obergericht22.12.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 41/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-12-22
Aktenzeichen: VII-Verg 41/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:1222.VII.VERG41.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Detmold vom 08. März 2010 (VK.2-07/10) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Aufwendungen der Antragsgegnerin trägt die Antragstellerin.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 87.000,00 € festgesetzt
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