Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-12-23, I-10 U 60/10

I-10 U 60/10Obergericht23.12.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 U 60/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-12-23

Aktenzeichen: I-10 U 60/10

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:1223.I10U60.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufungen der Parteien wird das am 7. April 2010 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichterin – unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels der Klägerin teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 535,50 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 14.11.2008 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens tragen die Klägerin zu 92 %, der Beklagte zu 8 %.

Die Kosten der Berufung tragen die Klägerin zu 95 %, der Beklagte zu 5 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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