I-10 U 60/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-12-23, I-10 U 60/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-12-23, I-10 U 60/10
I-10 U 60/10Obergericht23.12.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 U 60/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-12-23
Aktenzeichen: I-10 U 60/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:1223.I10U60.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufungen der Parteien wird das am 7. April 2010 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichterin – unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels der Klägerin teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 535,50 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 14.11.2008 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens tragen die Klägerin zu 92 %, der Beklagte zu 8 %.
Die Kosten der Berufung tragen die Klägerin zu 95 %, der Beklagte zu 5 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.