Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-12-27, IV-3 RBs 210/10

IV-3 RBs 210/10Obergericht27.12.2010

Regest

StVG § 25 Abs. 1 Satz 1 Bei der Verhängung eines Fahrverbots darf das gesetzliche Mindestmaß von einem Monat nicht unterschritten werden. OLG Düsseldorf, 3. Senat für Bußgeldsachen Beschluss vom 27. Dezember 2010, IV-3 RBs 210/10

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — IV-3 RBs 210/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-12-27

Aktenzeichen: IV-3 RBs 210/10

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:1227.IV3RBS210.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Senat für Bußgeldsachen

Leitsätze

StVG § 25 Abs. 1 Satz 1

Bei der Verhängung eines Fahrverbots darf das gesetzliche Mindestmaß von einem Monat nicht unterschritten werden.

OLG Düsseldorf, 3. Senat für Bußgeldsachen

Beschluss vom 27. Dezember 2010, IV-3 RBs 210/10

Tenor

Der angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch mit den zugehö-rigen Feststellungen aufgehoben.

Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Wuppertal zurückverwiesen.

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