IV-3 RBs 210/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-12-27, IV-3 RBs 210/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-12-27, IV-3 RBs 210/10
IV-3 RBs 210/10Obergericht27.12.2010
Regest
StVG § 25 Abs. 1 Satz 1 Bei der Verhängung eines Fahrverbots darf das gesetzliche Mindestmaß von einem Monat nicht unterschritten werden. OLG Düsseldorf, 3. Senat für Bußgeldsachen Beschluss vom 27. Dezember 2010, IV-3 RBs 210/10
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — IV-3 RBs 210/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-12-27
Aktenzeichen: IV-3 RBs 210/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:1227.IV3RBS210.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Senat für Bußgeldsachen
Leitsätze
StVG § 25 Abs. 1 Satz 1
Bei der Verhängung eines Fahrverbots darf das gesetzliche Mindestmaß von einem Monat nicht unterschritten werden.
OLG Düsseldorf, 3. Senat für Bußgeldsachen
Beschluss vom 27. Dezember 2010, IV-3 RBs 210/10
Tenor
Der angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch mit den zugehö-rigen Feststellungen aufgehoben.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Wuppertal zurückverwiesen.
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