I-15 U 160/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-12-28, I-15 U 160/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-12-28, I-15 U 160/10
I-15 U 160/10Obergericht28.12.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-15 U 160/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-12-28
Aktenzeichen: I-15 U 160/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:1228.I15U160.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Verfügungsklägerin durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil diese keine Aussicht auf Erfolg hat, nicht von grundsätzlicher Be-deutung ist und die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung keine Entscheidung des Berufungsge-richts aufgrund einer mündlichen Verhandlung erfordert.
Die Verfügungsklägerin erhält Gelegenheit, zum vorstehenden Hinweis binnen 3 Wochen ab Zugang dieses Beschlusses Stellung zu nehmen.
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