Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-12-28, I-15 U 160/10

I-15 U 160/10Obergericht28.12.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-15 U 160/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-12-28

Aktenzeichen: I-15 U 160/10

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:1228.I15U160.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Verfügungsklägerin durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil diese keine Aussicht auf Erfolg hat, nicht von grundsätzlicher Be-deutung ist und die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung keine Entscheidung des Berufungsge-richts aufgrund einer mündlichen Verhandlung erfordert.

Die Verfügungsklägerin erhält Gelegenheit, zum vorstehenden Hinweis binnen 3 Wochen ab Zugang dieses Beschlusses Stellung zu nehmen.

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