VII-Verg 24/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-12-30, VII-Verg 24/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-12-30, VII-Verg 24/10
VII-Verg 24/10Obergericht30.12.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 24/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-12-30
Aktenzeichen: VII-Verg 24/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:1230.VII.VERG24.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss der 3. Vergabekammer des Bundes vom 27. April 2010 (VK 3-33/20) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auf-wendungen der Antragstellerin werden der Antragsgegnerin auferlegt.
Streitwert für das Beschwerdeverfahren: bis zu 125.000 Euro
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.