VII-Verg 42/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-01-03, VII-Verg 42/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-01-03, VII-Verg 42/10
VII-Verg 42/10Obergericht03.01.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 42/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-01-03
Aktenzeichen: VII-Verg 42/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0103.VII.VERG42.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf vom 15. September 2010 (VK -26/2010-B) unter Ziff. 4 des Tenors wie folgt abgeändert:
Die Hinzuziehung von anwaltlichen Bevollmächtigten im Nachprüfungsverfahren war für die Antragsgegnerin notwendig.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin.
Der Beschwerdewert wird auf bis zu 2.000 € festgesetzt.
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