I-18 U 87/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-01-12, I-18 U 87/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-01-12, I-18 U 87/10
I-18 U 87/10Obergericht12.01.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-18 U 87/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-01-12
Aktenzeichen: I-18 U 87/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0112.I18U87.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Senat für Zivilsachen
Tenor
Die Berufung der Klägerinnen gegen das am 22.04.2010 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Mönchen-
gladbach (7 O 13/09) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden den Klägerinnen
zu 1) und 2) jeweils zu 45 % und der Klägerin zu 3) zu 10 % auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerinnen können die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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