I-2 U 95/09•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-01-13, I-2 U 95/09
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-01-13, I-2 U 95/09
I-2 U 95/09Obergericht13.01.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 95/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-01-13
Aktenzeichen: I-2 U 95/09
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0113.I2U95.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
I.
Die Berufung der Klägerin gegen das am 30. Juni 2009 verkündete Urteil der 4a Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
II.
Die Klägerin hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
III.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten wegen ihrer Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, falls nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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