Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-01-13, I-2 U 95/09

I-2 U 95/09Obergericht13.01.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 95/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-01-13

Aktenzeichen: I-2 U 95/09

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0113.I2U95.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

I.

Die Berufung der Klägerin gegen das am 30. Juni 2009 verkündete Urteil der 4a Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

II.

Die Klägerin hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

III.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten wegen ihrer Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, falls nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

IV.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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