Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-01-14, I-22 U 128/10

I-22 U 128/10Obergericht14.01.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-22 U 128/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-01-14

Aktenzeichen: I-22 U 128/10

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0114.I22U128.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 7. Juni 2010 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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