I-22 U 198/07•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-01-14, I-22 U 198/07
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-01-14, I-22 U 198/07
I-22 U 198/07Obergericht14.01.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-22 U 198/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-01-14
Aktenzeichen: I-22 U 198/07
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0114.I22U198.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 5.12.2007 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld – Einzelrichter - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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