I-24 U 73/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-01-18, I-24 U 73/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-01-18, I-24 U 73/10
I-24 U 73/10Obergericht18.01.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 73/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-01-18
Aktenzeichen: I-24 U 73/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0118.I24U73.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird unter Zurückweisung ihres weitergehenden Rechtsmittels und der Berufung des Beklagten das am 24. März 2010 verkündete Schlussurteil des Einzelrichters der 11. Zivilkammer des Landgerichts Mönchen-
gladbach teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird unter Abweisung der weitergehenden Klage verurteilt, an die Klägerin über den im Teilanerkenntnisurteil vom 07. August 2008 zuer-kannten Betrag hinaus weitere 4.763,99 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13. Mai 2007 zu zahlen.
Die Kosten beider Rechtszüge tragen die Klägerin zu 25% und der Beklagte zu 75%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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