I-8 W 32/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-01-19, I-8 W 32/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-01-19, I-8 W 32/10
I-8 W 32/10Obergericht19.01.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-8 W 32/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-01-19
Aktenzeichen: I-8 W 32/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0119.I8W32.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Zivilsenat
Tenor
Die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss der 2. Zivilkammer des Landgerichts Kleve vom 25.11.2010 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Beschwerdewert: (bis zu) 600 €
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