Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-01-19, VI-U (Kart) 10/10

VI-U (Kart) 10/10Obergericht19.01.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 10/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-01-19

Aktenzeichen: VI-U (Kart) 10/10

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0119.VI.U.KART10.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kartellsenat

Tenor

I. Auf die Berufung des Beklagten wird das am 24. 11. 2009 verkündete

Urteil der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln teilweise

abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird – unter Klageabweisung im Übrigen – verurteilt, an die Klägerin 15069,17 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21. 8. 2008 zu zahlen.

II. Die Anschlussberufung der Klägerin wird verworfen.

III. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 2/3 und der Beklagte

zu 1/3.

IV. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können jeweils die Voll-

streckung der anderen Seite durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 %

des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht diese vor der

Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

V. Die Revision wird nicht zugelassen.

VI. Wert des Berufungsverfahrens: 41.589,06 € (15.857,44 € +788,27 € +

24.943,35 €), auf das Rechtsmittel der Klägerin entfällt davon ein Betrag

von 24.943,35 €.

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