Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-01-20, I-2 U 39/10

I-2 U 39/10Obergericht20.01.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 39/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-01-20

Aktenzeichen: I-2 U 39/10

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0120.I2U39.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

I.

Die Berufung der Beklagten gegen das am 9. Februar 2010 verkündete Urteil der 4a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

II.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.

III.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 142.500,-- Euro abzuwenden, falls nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

IV.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 142.500,-- Euro festgesetzt.

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