Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-01-28, VII-Verg 60/10

VII-Verg 60/10Obergericht28.01.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 60/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-01-28

Aktenzeichen: VII-Verg 60/10

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0128.VII.VERG60.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf vom 6. Dezember 2010 (VK -38/2010-L) unter Ziff. 4 des Tenors wie folgt abgeändert:

Die Hinzuziehung von anwaltlichen Bevollmächtigten im Nachprüfungsverfahren war für den Antragsgegner notwendig.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin.

Der Beschwerdewert wird auf bis zu 1.200 Euro festgesetzt.

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