VII-Verg 60/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-01-28, VII-Verg 60/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-01-28, VII-Verg 60/10
VII-Verg 60/10Obergericht28.01.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 60/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-01-28
Aktenzeichen: VII-Verg 60/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0128.VII.VERG60.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf vom 6. Dezember 2010 (VK -38/2010-L) unter Ziff. 4 des Tenors wie folgt abgeändert:
Die Hinzuziehung von anwaltlichen Bevollmächtigten im Nachprüfungsverfahren war für den Antragsgegner notwendig.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin.
Der Beschwerdewert wird auf bis zu 1.200 Euro festgesetzt.
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