I-24 W 90/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-02-01, I-24 W 90/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-02-01, I-24 W 90/10
I-24 W 90/10Obergericht01.02.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 W 90/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-02-01
Aktenzeichen: I-24 W 90/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0201.I24W90.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
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Die sofortigen Beschwerden der Parteien gegen den Beschluss der 10. Zivil-kammer des Landgerichts Mönchengladbach vom 12. August 2010 in der Fas-sung der Nichtabhilfeentscheidung vom 22. November 2010 werden zurückge-wiesen.
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Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Parteien jeweils zur Hälfte, außergerichtliche Auslagen werden nicht erstattet.
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Der Beschwerdewert wird auf 23.177,50 EUR (25/100 x 92.710,00 €) festgesetzt.
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