I-18 U 175/09•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-02-02, I-18 U 175/09
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-02-02, I-18 U 175/09
I-18 U 175/09Obergericht02.02.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-18 U 175/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-02-02
Aktenzeichen: I-18 U 175/09
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0202.I18U175.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Senat für Zivilsachen
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 5. Zivilkammer des Landge-richts Düsseldorf vom 22. April 2009 (5 O 675/06) wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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