Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-02-03, I-2 U 63/06

I-2 U 63/06Obergericht03.02.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 63/06 — Verzichtsurteil

Entscheidungsdatum: 2011-02-03

Aktenzeichen: I-2 U 63/06

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0203.I2U63.06.00

Dokumenttyp: Verzichtsurteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

I.

Die Klägerin wird mit ihren Ansprüchen auf Unterlassung, Auskunftserteilung, Rechnungslegung und Schadenersatz wegen Verletzung des deutschen Teils des europäischen Patents 0 991 XXX durch Anbieten und Vertreiben der Geräte mit den Artikelbezeichnungen „S D MP100“ und „D AKUST“ abgewiesen.

II.

Das am 7. Juni 2006 verkündete Urteil der 4a Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf ist gegenstandslos.

III.

Die Kosten des Rechtsstreits (beider Instanzen) hat die Klägerin zu tragen.

IV.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

V.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird

für die Zeit bis zum 30.08.2007 auf 375.000,-- EUR

und für die Zeit seit dem 31.08.2007 auf 500.000,- EUR

festgesetzt.

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